Abrechnung

Grundsätzliches:

Erstgespräche persönlich oder online sind bis 30 Minuten kostenfrei.

Eine Rechnungstellung mit monatlicher Zahlungsweise kann vereinbart werden, wenn mind. wöchentlich eine therapeutische Sitzung, - Begleitung oder - Entspannung anfällt. Hier kann der Ausgleich per Überweisung oder Barzahlung des Honorarbetrages erfolgen. Bei Überweisung wird kein Zahlungsziel gewährt.

Sprechstunden mit geringer monatlicher Frequenz sind sofort gem. ordentlicher Rechnung durch Barzahlung fällig.

Gebuchte Online-Sprechstunden sind sofort gem. ordentlicher Rechnung durch Vorkasse per Überweisung fällig.

Das Ausfallhonorar wird nicht fällig bei Situationen, die unter den Passus der Höheren Gewalt angesiedelt sind.

Rechtliches zur möglichen Abrechnung mit Krankenkassen:

Grundsätzlich kommt nach § 611 ff. BGB ein Dienstleistungsvertag zustande. Die Höhe der Vergütung ist frei verhandelbar. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Leistung.

Wenn Sie Privat versichert sind oder eine Zusatz- oder Beihilfeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse haben, können unter Umständen die Leistungen des Heilpraktiker beschr. a.d. Psychotherapie mit abgedeckt sein und evtl. Kosten erstattet werden. Falls Sie dies anstreben, wäre vorab eine Klärung hinsichtlich Regularien der Kostenübernahme von Ihrer Seite mit der jeweiligen Kasse herbeizuführen.